Aus dem Internetauftritt der Gemeinde Kleinostheim
www.kleinostheim.de

Rathaus Kleinostheim auch samstags geöffnet
Das Pass-/Melde- und Gewerbeamt steht Ihnen jeden 1. und 3. Samstag im Monat in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr für alle Pass- und Melderechtsangelegenheiten sowie für Gewerbean- und abmeldungen zur Verfügung. Nächster Samstagstermin: 04. September 2010

Friedhof Kleinostheim
An der „Alten Aussegnungshalle" steht den Besuchern des Friedhofes nun eine Toilette zur Verfügung, die von Montag bis Sonntag in der Zeit von
7.00 Uhr bis 19.00 für Sie geöffnet ist.

Stadt-Umland-Karte für den Raum Aschaffenburg ist erschienen
Die Stadt Aschaffenburg hat in Zusammenarbeit mit ihren Nachbargemeinden eine "Stadt-Umland-Karte" harausgegeben. In dieser handlichen Broschüre finden Sie detaillierte Straßenverzeichnisse der Stadt Aschaffenburg sowie der Gemeinden Glattbach, Goldbach, Großostheim, Haibach, Hösbach, Johannesberg, Kleinostheim, Leidersbach, Mainaschaff, Niedernberg, Stockstadt a. Main und Sulzbach a. Main.
Diese Karte ist ab sofort im Einwohnermeldeamt zu einem Unkostenbeitrag von 2,00 Euro erhältlich.


Der neue Personalausweis
Am 01.11.2010 wird der neue Personalausweis bundesweit eingeführt.
Die Einführung verfolgt das Ziel, die Voraussetzungen für eine sichere Kommunikation zwischen Bürgerinnen, Verwaltung und Unternehmen in den neuen Medien zu schaffen. Während bislang der Personalausweis lediglich als Sichtausweis mit Lichtbild verwendbar ist, dient der neue Personalausweis zusätzlich zur Authentifizierung sowie zum Identitätsnachweis der Inhaberin bzw. des Inhabers bei elektronischen Transaktionen (Internet, Online-Bestellungen usw.). Zusätzlich kann der neue Ausweis auf Wunsch seines Inhabers mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Mit dieser Signatur können Dokumente digital signiert bzw. unterzeichnet werden.


Sandsteinkreuz
Die Restaurierung des aus dem Jahr 1624 stammenden Sandsteinkreuz ist abgeschlossen. Sie wurde mit finanzieller Unterstützung der Unterfränkischen Kulturstiftung und unter Federführung des Aschaffenburger Bildhauers Helmut Hirte durchgeführt. Seit 09. Mai 2010 steht das vermutlich älteste Kunstdenkmal in Kleinostheim, das auch die der Denkmalliste des Freistaates Bayern aufgenommen ist wieder an seinem Platz an der das an der Ecke Schillerstraße / Kirchstraße. Mehr dazu hier


Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes
Spendetermine für Kleinostheim
 
Kinderzuschuss
Die Gemeinde Kleinostheim gewährt, zur finanziellen Entlastung von Familien mit Kindern unter drei Jahren, je Kind einen freiwilligen Kinderzuschuss in Höhe von 50,00 Euro jährlich mit folgenden Maßgaben:

1. Der Kinderzuschuss wird auf Antrag ab 01.01.2008 für die ab 01.01.2006 geborenen Kinder mit Hauptwohnsitz in Kleinostheim (Stichtag ist jeweils der 01.01., beginnend ab dem 01.01.2008) jährlich für bis zu drei Jahre geleistet. Pro Kind wird ein Kinderzuschuss von insgesamt maximal bis zu 150,00 EUR gewährt.
2. Die Auszahlung erfolgt erstmals auf schriftlichen Antrag, anschließend nach erneuter Überprüfung der Zahlungsvoraussetzung von Amtswegen jeweils zum 01.01. des Folgejahres der Antragstellung.
3. Der Antrag ist bis 31.12. für die zurückliegende Zeit zu stellen. Der Kinderzuschuss kommt jährlich einmal jeweils zum 01.03. (bei rechtzeitiger Antragstellung) zur Auszahlung.
Antrag auf Kinderzuschuss

Anträge werden von der Gemeinde Kleinostheim, Kardinal-Faulhaber-Straße 12, 63801 Kleinostheim, Zimmer Nr. 26, 1. Stock, Frau Schmidt, Tel. 474-226 bearbeitet.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Es ist einmalig ein Antrag zu stellen, der auch für die Folgejahre gilt und selbständig an den Stichtagen durch die Gemeinde Kleinoshteim auf die Zuschussvoraussetzungen geprüft wird.
Um eine reibungslose Auszahlung des Kinderzuschusses zu gewährleisten, bitten wir, der Gemeinde Kleinostheim rechtzeitig Änderungen in der Bankverbindung mitzuteilen.