
Nach den jeweiligen Beitrags- und Gebührensatzungen der Gemeinde Kleinostheim, die auf den Bestimmungen des Bayer. Kommunalabgabengesetzes beruhen, sind für die öffentliche Wasserversorgung sowie die Abwasserbeseitigung einmalig Beiträge zu entrichten.
Grundlage hierfür sind die Grundstücks- und (ausgebaute) Geschossfläche von Gebäuden. Die Gemeindeverwaltung berechnet diese Beiträge für Bauvorhaben nach Maßgabe der genehmigten Bauplanunterlagen. Soweit genehmigungsfreie Bauvorhaben vorgenommen werden oder später ein zusätzlicher Ausbau von Wohnflächen bei bestehenden Gebäuden erfolgt. (z. B. nachträglicher Dachgeschossausbau), ist dies der Gemeindeverwaltung (Finanzverwaltung) für die Beitragsfestsetzung anzuzeigen. Falls keine diesbezügliche Meldung erfolgt, müssen die Beiträge einschließlich Verzinsung bei Bekanntwerden nachträglich erhoben werden.
Deutlich angebrachte und nicht verdeckte Hausnummern gewährleisten insbesondere bei Notfällen einen schnellen Einsatz der Rettungsdienste und der Polizei ohne Zeitverlust.
Es wird gebeten, die Hausnummernschilder auf ihre Einsehbarkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, auch Türschilder zu ergänzen, da eine zuverlässige Orientierung nicht nur in Notfällen sehr wichtig ist, sondern auch Lieferanten, Zustellern und Besuchern den Weg erleichtern.
Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor einer Auslandsreise die Gültigkeit Ihrer Ausweispapiere. Für viele Länder genügt der Bundespersonalausweis zur Einreise. Informationen über die Einreisevorschriften, Reisewarnungen und vieles mehr, finden Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.
Sollten Sie neue Ausweispapiere benötigen, legen Sie bei der Antragstellung bitte den alten Personalausweis, bzw. Reisepass oder Kinderausweis, sowie ein biometriegeeignetes Passbild vor. Persönliches Erscheinen ist, wegen der Unterschriftsleistung, bei der Antragstellung unbedingt erforderlich.