Aufgrund der Trockenheit: Verschärfte Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden
Aufgrund der derzeit hohen Waldbrandgefahr hat die Gemeinde Kleinostheim zur Gefahrenabwehr eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Sie gilt ab dem 23. Juni 2023. Hiernach sind außerhalb der geschlossenen Ortslage offene Feuerstätten im Freien untersagt. Das Verbot gilt insbesondere für Lagerfeuer und sonstige offene Feuer auf privaten Grundstücken sowie dem gemeindlichen Grillplatz.
Beim Grillen auf privaten Grundstücken innerhalb geschlossener Ortslagen ist bei offenem Feuer oder der Verwendung von Grillkohle dafür Sorge zu tragen, dass diese ordnungsgemäß abgelöscht werden. Darüber hinaus enthält die Allgemeinverfügung weitere einzuhaltende Sicherheitsmaßnahmen.
Die erlassene Allgemeinverfügung ist HIER und an der Anzeigetafel vor dem Rathaus veröffentlicht. Außerdem wurde sie im Amts- und Mitteilungsblatt bekannt gemacht. Sie tritt mit Ablauf des 31. August 2023 außer Kraft.