Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und der Landrätin oder des Landrats

Hinweis: Die folgende Bekanntmachung wurde rechtsgültig bereits am 09.12.2025 durch Aushang an der Schautafel des Rathauses veröffentlicht.

1.    Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12:00 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.

2.    Der Eintragungsraum befindet sich im
Rathaus, Bürgeramt (Zimmer 11-13),
Kardinal-Faulhaber-Straße 12, 63801 Kleinostheim

       Der barrierefreie Zugang befindet sich unterhalb des Haupteingangs links neben der Treppe. Außerhalb der Öffnungszeiten bitte unten am barrierefreien Zugang klingeln.

       Eintragungszeiten:

       Montag bis Mittwoch: 07:30-16:30 Uhr

       Donnerstag: 07:30-18:00 Uhr

       Freitag: 07:30-13:00 Uhr

       zusätzliche Eintragungszeiten:

       Samstag, 03.01.2026, 09:00-12:00 Uhr

       Donnerstag, 15.01.2026, 07:30-20:00 Uhr

       An gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und am 31.12. ist keine Eintragung möglich.

3.    Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können unter Angabe von Familienname, Vorname und Wohnanschrift schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.

4.    Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.

Kleinostheim, 09.12.2025

gez.

Neßwald

Erster Bürgermeister

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