Vorlesen Im Vorruhestand befinden Sie sich, wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit freiwillig vor dem Eintritt des gesetzlich festgelegten Rentenalters beenden. mehr erfahren
Vorlesen Die Altersteilzeit soll den Beschäftigten einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Über die eine Reduzierung der Arbeitszeit oder ... mehr erfahren
Vorlesen Durch Emeritierung werden Sie von Ihren Dienstpflichten befreit. Dies ist jedoch nicht gleichbedeutend mit der Versetzung in den Ruhestand. mehr erfahren
Vorlesen Die Zusatzversorgung ist eine auf tarifrechtlicher Grundlage ergänzende (betriebliche) Altersversorgung für Beschäftigte des öffentlichen ... mehr erfahren
Vorlesen Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt in den Ruhestand eine Rente von einem ... mehr erfahren
Vorlesen Alumninetzwerke sind eine Möglichkeit für ehemalige Verwaltungsangestellte, auch im Ruhestand mit der früheren Kollegen und der Dienststelle in ... mehr erfahren
Vorlesen Versorgungsbezüge sind Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen, die als Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld, Unterhaltsbeitrag oder als ... mehr erfahren
Vorlesen Sterbefälle sind für die Erbinnen und Erben oder Nachkommen oft auch mit finanziellen Ausgaben verbunden. Für diese Situationen gibt es ... mehr erfahren
Vorlesen Die Beamtenversorgung erstreckt sich im Todesfall auch auf den/die hinterbliebene/n Ehepartner/in und Kinder des verstorbenen Beamten/der verstorbenen ... mehr erfahren
Vorlesen Endet Ihr Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst, haben Sie Anspruch auf die Ausstellung eines Beschäftigungsnachweises und eines Zeugnisses. mehr erfahren
Vorlesen Beamte scheiden aus Altersgründen oder sonstigen Gründen aus dem aktiven Arbeitsleben aus. Sie befinden sich nach dem Ende der Lebensarbeitszeit im ... mehr erfahren