Veränderte Zugangsvoraussetzungen für das Rathaus
Mit Erlass der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am Sonntag in Kraft trat, entfallen die Corona-Schutzmaßnahmen weitestgehend. Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen (Basis-Schutzmaßnahmen) bleiben jedoch auch weiterhin empfohlen.
Nachdem das Rathaus wieder für den Besucherverkehr (unter Wegfall der 3-G-Regelung) geöffnet ist, bleibt, in Ausübung des Hausrechts, zum Schutz der Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus die FFP2-Maskenpflicht und das 1,5-Meter-Abstandsgebot weiterhin bestehen.
Unsere Öffnungszeiten:
Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat (ab April 2022): 9.00 – 12.00 Uhr (nur Pass- und Meldeamt)
Möglichkeit zur Terminwahrnehmung bei Bedarf Mo – Fr ab 7.00 Uhr.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung stehen Ihnen weiterhin telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter
Tel. 06027/474-0 oder per E-Mail: Gemeinde@kleinostheim.de – direkte Ansprechpartner finden Sie unter https://www.kleinostheim.de