Antrag auf Plakatierung in der Gemeinde Kleinostheim

Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes dürfen Anschläge in der Öffentlichkeit nur an den hierfür von der Gemeinde zum Anschlag bestimmten, oder mit deren Genehmigung aufgestellten Plakattafeln, Plakatsäulen oder Flächen angebracht werden.

Plakatierungsgenehmigungen werden von uns, nur in Ausnahmefällen (insbesondere Veranstaltungen in Kleinostheim), für maximal 20 Plakate in der Größe bis DIN A1 erteilt, hierfür werden Verwaltungskosten in Höhe von 30,00 Euro erhoben.

Die Plakate dürfen frühestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung aufgehängt werden und sind spätestens am dritten Werktag nach Ende der Veranstaltung zu entfernen.


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