Vergabe von Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte durch die Gemeinde Kleinostheim

Vergabe von Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte durch die Gemeinde Kleinostheim

Entsprechend der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 31.07.2018, die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 06. September 2022 geändert worden ist, werden die unter dem EU-Schwellenwert liegenden Aufträge für Bauleistungen nach der VOB/A, Abschnitt 1, sowie für Liefer- und Dienstleistungen nach der Unterschwellenverordnung (UVgO) vergeben:

Freihändige Vergabe / Verhandlungsvergabe:

Bau-, Liefer- und Dienstleistungen: bis zu einer Wertgrenze von 100.000 EUR (ohne Umsatzsteuer (USt.))

Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb:

Bauleistungen (VOB/A): bis zu einer Wertgrenze von 1.000.000 EUR durchgeführt.

Liefer- und Dienstleistungen (UVgO): bis zu einer Wertgrenze von 215.000 EUR (befristet bis 31.12.2023) durchgeführt.

Öffentliche Ausschreibung / Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb:

Aufträge über den o.g. Wertgrenzen werden entweder öffentlich ausgeschrieben oder im Wege der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Die Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibungen und zu Teilnahmewettbewerben erfolgt im Bayerischen Staatsanzeiger, in der regionalen Tagespresse „Main-Echo“, auf der Internetseite des Bayerischen Staatsanzeigers: www.staatsanzeiger-eservices.de sowie auf der Homepage der Gemeinde Kleinostheim www.kleinostheim.de.

Ex-Ante / Ex-Post im Unterschwellenbereich:

Informationen nach § 20 Abs. 4 (ex-ante-Veröffentlichung) und § 20 Abs. 3 VOB/A (ex-post-Veröffentlichung) bzw. § 19 Abs. 2 VOL/A.

Die Gemeinde informiert fortlaufend auf der Internetseite des Bayerischen Staatsanzeigers: www.staatsanzeiger-eservices.de und auf ihrer Homepage www.kleinostheim.de

a) über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 50.000 EUR (ohne Ust.)

b) über Zuschlagserteilungen:

– bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 EUR (ohne USt.)

– bei freihändigen Vergaben / Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 15.000 EUR (ohne USt.)

– für Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25.000 EUR (ohne USt.)

Europaweite Ausschreibung:

Die EU-Schwellenwerte betragen (Stand: 01.01.2022) für

a) Bauleistungen: 5.382.000 EUR

b) Liefer- und Dienstleistungen: 215.000 EUR (für soziale Dienstleistungen 750.000 EUR)

c) Liefer- und Dienstleistungen im Sektorenbereich: 431.000 EUR (für soziale Dienstleistungen: 1.000.000 EUR)

Aktuelle Ausschreibungen und Veröffentlichungen

Elektroinstallationsarbeiten

Radwegebau (Pflaster, Asphalt, Bordsteine, Rinne) inkl. Unterbau

EX-Ante-Bekanntmachung

Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen

EX-Post-Bekanntmachung

Erschließung GE zw. Mainparkstr. und BAB A3

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