Information zur Sammlung der Gelben Säcke

Da es in den letzten Wochen vermehrt zu Problemen bei der Abholung der Gelben Säcke gekommen ist, weist das Landratsamt nochmals auf die geltenden Bestimmungen hierzu hin

Da es in den letzten Wochen vermehrt zu Problemen bei der Abholung der Gelben Säcke gekommen ist, weist das Landratsamt nochmals auf die geltenden Bestimmungen hierzu hin:

Natürlich können nur richtig befüllte Gelbe Säcke von der mit der Abholung beauftragten Firma Werner mitgenommen werden. Die Säcke sind kostenlos, i.d.R. in den Rathäusern der Gemeinden, erhältlich. Andere Säcke, wie z.B. blaue Müllsäcke, können bei dieser Sammlung nicht mitgenommen werden.

Als alleiniges Kriterium, ob ein Abfall in den Gelben Sack gehört, gilt für den Endverbraucher, ob es sich um eine Verpackung aus Kunststoff oder Verbundmaterial handelt oder eben nicht.

Über die gelben Säcke werden alle Verkaufsverpackungen aus Kunststoff und Verbundstoffen erfasst, die am Anwesen anfallen. Hierunter fallen z.B. Kunststoffbecher und –flaschen für Joghurt, Reinigungsmittel u. ä., Verbundverpackungen für Milch und Säfte, Kunststofftüten aber auch Aluminiumverpackungen und –folien. Alle anderen Abfälle aus Kunststoff wie z.B. Kunststofffolien aus dem Baubereich, Dämmmaterial, Spielzeug, Wannen, Kassetten oder Gartenmöbel müssen als Restmüll über die Restmülltonne oder bei entsprechender Größe über die Sperrmüllsammlung auf Abruf entsorgt werden, selbst dann, wenn sie aufgrund ihres Materials eigentlich wie Verpackungen verwertbar wären. Weiße Verpackungen aus Styropor werden ebenfalls nicht im „Gelben Sack“, sondern in speziellen Säcken auf den Recyclinghöfen der Gemeinden erfasst. Gewerbebetriebe können Bestandteile von Transportverpackungen (z.B. Plastikbänder) den Transporteuren zur Entsorgung zurück geben.

Nach der 5. Novelle der Verpackungsverordnung müssen Verkaufsverpackungen nicht mehr mit dem „Grünen Punkt“ gekennzeichnet werden. Das kann die Entscheidung, ob ein Abfall in den Gelben Sack gehört oder nicht unter Umständen erschweren. Doch die Kosten der Sammlung und Verwertung sind weiterhin nur dann gedeckt, wenn die Hersteller der Verpackungen hierfür eine Lizenzgebühr an ein duales System gezahlt haben, auch wenn ein erkennbares Zeichen hierfür wie der „Grüne Punkt“ nun nicht mehr vorgeschrieben ist. 

Durch das Abfuhrpersonal der Firma Werner werden falsch befüllte Säcke in Zukunft mit einem Aufkleber versehen und, ebenso wie neben den Säcken bereit gestellte Abfälle (Eimer, Wannen usw.), stehen gelassen. Nach einer entsprechenden Nachsortierung können die richtig befüllten Säcke vom Verursacher bei der nächsten Abholung wieder bereit gestellt werden.

Da der Landkreis Aschaffenburg aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht selbst für die Organisation der Verpackungsverwertung zuständig ist, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises bei Problemen im Zusammenhang mit der Abholung der Gelben Säcke auch nur bedingt weiter helfen. Bei Fragen und Problemen hinsichtlich der Abholung der Gelben Säcke oder bezüglich der Dosencontainer kann man sich unter der Telefonnummer 06021/ 5991-0 oder 0800/ 00937637 direkt an die Firma Werner wenden.

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