Bekanntmachung über die Art der Verkündung der vorläufigen Wahlergebnisse bei der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters sowie des Gemeinderats am 8. März 2026 und ggf. bei der Stichwahl am 22. März 2026 in der Gemeinde Kleinostheim


Hinweis: Die folgende Bekanntmachung wurde rechtsgültig bereits am 23.02.2026 durch Aushang im Schaukasten des Rathauses veröffentlicht.


Bekanntmachung über die Art der Verkündung der vorläufigen Wahlergebnisse bei der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters sowie des Gemeinderats am 8. März 2026 und ggf. bei der Stichwahl am 22. März 2026 in der Gemeinde Kleinostheim

Nach § 90 Abs. 6 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) hat der Wahlleiter das ermittelte vorläufige Wahlergebnis der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlausschuss in geeigneter Form gegenüber der Öffentlichkeit zu verkünden.

Gemäß § 90 Abs. 6 Satz 2 GLKrWO wird hiermit bekanntgegeben, dass die rechtsgültige Verkündung der vorläufigen Wahlergebnisse durch Aushang an der öffentlich zugänglichen Schautafel vor dem Rathaus, Kardinal-Faulhaber-Straße 12, 63801 Kleinostheim, erfolgen wird. Nachrichtlich werden die vorläufigen Wahlergebnisse außerdem auf der Internetseite www.kleinostheim.de präsentiert.

Der Aushang an der Schautafel ist maßgeblich für die „Annahmefiktion“ nach Art. 47 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG). Demnach gilt die Wahl als angenommen, wenn die gewählte Person sie nicht binnen einer Woche nach Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses abgelehnt hat. Auf eine Verständigung der gewählten Personen kommt es nicht an.

Kleinostheim, 23.02.2026

gez.

Schäfer

Wahlleiter

youtubexingvimeotwittertubmlrsuchesearchrsspluspinterestphonenav_arrownav_arrow_whitelogo-kleinostheimlogo-jubilaeumKLEINOSTHEIM050 JAHRE1linkedininstagramicon-arrow-righticon-arrow-leftgoogle-plusflickrfaqfacebookcontactshoppingarrow