Höchste Brandgefahr – Verbot von offenem Feuer

Angesichts der anhaltenden heißen und trockenen Witterung besteht in unserer Region, insbesondere für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen usw., höchste Brandgefahr. Die Gemeinde Kleinostheim sieht sich angesichts der extrem hohen Brandgefahr gehalten, jegliche Art von offenem Feuer außerhalb der geschlossenen Ortslage ausnahmslos zu untersagen.

Auch beim Grillen auf privaten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage ist derzeit höchste Vorsicht geboten.

Wir verweisen hierzu auf die Allgemeinverfügung vom 10.08.2026 im digitalen Amtsblatt.

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