Verbot der Wasserentnahmen aus oberirdischen Fließgewässern
04.09.2026
Wir weisen auf den neuen Erlass der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Aschaffenburg zum Verbot der Wasserentnahmen aus oberirdischen Fließgewässern hin. Die Bekanntmachung der Allgemeinverfügung erfolgte im Amtsblatt des Landratsamtes Aschaffenburg Nr. 33, Ausgabe vom 31.08.2026.
Das Amtsblatt Nr. 33 – 2026 ist auf der Homepage unter www.landkreis-aschaffenburg.de/Amtsblatt erschienen, die Veröffentlichung erfolgt als ausschließlich digitale Bekanntmachung im Sinne von Art. 17 Abs. 3 Satz 2 BayDiG.