Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge
Hinweis: Die folgende Bekanntmachung wurde rechtsgültig bereits am 05.01.2026 durch Aushang im Schaukasten des Rathauses veröffentlicht.
Der Wahlleiter der Gemeinde Kleinostheim
Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sowie der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 8. März 2026
Die Sitzung des Wahlausschusses findet statt am
Dienstag, 20. Januar 2026 (47. Tag vor dem Wahltag) um 16:00 Uhr
im Rathaus (Sitzungssaal), Kardinal-Faulhaber-Straße 12, 63801 Kleinostheim.
Der Wahlausschuss beschließt in der Sitzung über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge gemäß Art. 32 Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG).
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.
Kleinostheim, 05.01.2026
gez.
Schäfer
Wahlleiter