Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 8. März 2026


Hinweis: Die folgende Bekanntmachung wurde rechtsgültig bereits am 23.02.2026 durch Aushang im Schaukasten des Rathauses veröffentlicht.


Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 8. März 2026

Die Sitzung des Wahlausschusses findet statt am

Montag, den 9. März 2026 um 16:00 Uhr

im Rathaus (Sitzungssaal), Kardinal-Faulhaber-Str. 12, 63801 Kleinostheim.

Die Sitzung findet nur statt, wenn bei der Bürgermeisterwahl am 08.03.2026 keine/r der Bewerberinnen/Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält und es daher zu einer Stichwahl kommen muss (Art. 46 Abs. 1 GLKrWG). Wird hingegen die erforderliche Stimmenmehrheit erreicht, entfällt die Sitzung am 09.03.2026.

Der Wahlausschuss beschließt in der Sitzung über das Ergebnis der Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters.

Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.

Kleinostheim, 23.02.2026

gez.

Schäfer
Wahlleiter

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