Informationen zur Wahlwerbung für Parteien und Wählergruppen anlässlich der Europawahl 2024

Ausführungshinweise zur Plakatierungsverordnung

Auszug: § 1 Abs. 2 der Plakatierungsverordnung:

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Beschränkung von Anschlägen auf bestimmte Flächen

(2) Vor Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie vor Bürgerentscheiden werden von der Gemeinde Anschlagtafeln aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind. Zusätzlich können vor Wahlen zum Zweck der Wahlwerbung großflächige Wahlplakate mit Genehmigung der Gemeinde auf von der Gemeinde bestimmten Flächen aufgestellt werden.“

Dementsprechend dürfen zum Zweck der Wahlwerbung bestimmte Plakate zugelassener politischer Parteien oder Wählergruppen nur an diesen von der Gemeinde Kleinostheim aufgestellten Anschlagtafeln frühestens am 44. Tag (6 Wochen und 2 Tage) vor der Wahl oder Abstimmung auf Antrag und entsprechend der erfolgten Zuteilung angebracht werden.

Bei Europa-, Bundestags-, Landtags-, Bezirks- und Kommunalwahlen, dürfen die nach § 1 Abs. 2 Satz 2 der Plakatierungsverordnung zum Zweck der Wahlwerbung bestimmten großflächigen Wahlplakate frühestens am 44. Tag (6 Wochen und 2 Tage) vor der Wahl oder Abstimmung nach Genehmigung der Gemeindeaufgestellt werden.

Die Plakate sind innerhalb einer Woche nach der Wahl oder Abstimmung durch die Parteien /Wählergruppen wieder zu entfernen.

Standorte der Anschlagtafeln

An folgenden Standorten stehen ab dem 26.04.2024 für die Europawahl 2024 Anschlagtafeln (Bauzäune) zur Verfügung, die ausschließlich für Wahlwerbung bestimmt sind:

  • Grünfläche altes Feuerwehrhaus
  • Goethestraße Einmündung Wilhelm-Leuschner-Straße
  • Aschaffenburger Straße, gegenüber Backhaus
  • Goetheplatz
  • Rathaus Vorplatz
  • Maingauhalle Vorplatz
  • Containerplatz Waldstadt
  • Grünfläche Frankfurter Straße
  • Bahnhofsgelände
  • Grünfläche gegenüber SV-Vorwärts

Die angebotenen Plakatflächen auf den Anschlagtafeln werden den zur Wahl zugelassenen Parteien und Wählergruppen auf Antrag, von der Gemeinde Kleinostheim bis spätestens 19.04.2024 zugeteilt.

Jede zur Wahl zugelassene Partei oder Wählergruppe erhält die Möglichkeit mindestens ein Plakat an jedem Standort anzubringen.

Über eine evtl. Mehrfachzuteilung von Plakatfeldern entsprechend des Grundsatzes der abgestuften Chancengleichheit wird mit der Plakatzuteilung informiert.

Es werden nur Plakate mit einer Maximalgröße von DIN A 1 zugelassen.

Das Aufstellen von großflächigen Wahlplakaten kann am Standort „Grünfläche altes Feuerwehrhaus“ auf Antrag von der Gemeinde Kleinostheim, Ordnungsamt, genehmigt werden.

Anträge auf Wahlplakatierung für die Europawahl 2024 können bei der Gemeinde Kleinostheim, Kardinal-Faulhaber-Straße 12, 63801 Kleinostheim, gemeinde@kleinostheim.de, bis spätestens 07.04.2024 gestellt werden.

Die Anträge müssen zwingend beinhalten, den Antragsteller (Partei/Wählergruppe), den Verantwortlichen, die postalische Erreichbarkeit, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer.

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