Informationen zur Wahlwerbung für Parteien und Wählergruppen anlässlich der Kommunalwahlen 2026
Ausführungshinweise zur Plakatierungsverordnung
Gemäß § 1 Abs. 2 der Plakatierungsverordnung der Gemeinde Kleinostheim dürfen Wahlplakate nur an den dafür vorgesehenen Anschlagtafeln angebracht werden. Hierfür ist eine vorherige Genehmigung der Gemeinde erforderlich.
Anschlagtafeln
An den folgenden elf Standorten stehen ab dem 23.01.2026 (44. Tag vor der Wahl) Anschlagtafeln (Bauzäune) zur Verfügung, die ausschließlich für Wahlwerbung bestimmt sind:
- Mainradweg, Ankerplatz
- Goethestraße Einmündung Leuschner-Straße
- Aschaffenburger Straße gegenüber Backcafé
- Goetheplatz
- Rathaus Vorplatz
- Maingauhalle Vorplatz
- Containerplatz Hörsteiner Straße/Waldstadt
- Grünfläche Frankfurter Straße/Waldstadt
- Alte Poststraße gegenüber Bahnhof
- Alte Poststraße gegenüber SV Vorwärts
- Scheblerstraße, auf halber Strecke zwischen Schützenhaus und Anglersee
Für die verschiedenen Wahlarten der Kommunalwahl stehen je Standort drei Bauzäune zur Verfügung:
- linker Bauzaun: Gemeinderatswahl
- mittlerer Bauzaun: Bürgermeisterwahl und Landratswahl
- rechter Bauzaun: Kreistagswahl
An den Anschlagstafeln dürfen nur Plakate mit einer Größe von DIN A 1 aufgehängt werden.
Genehmigungsverfahren
Anträge auf Wahlplakatierung für die Kommunalwahl 2026 können bei der Gemeinde Kleinostheim, Kardinal-Faulhaber-Str. 12, 63801 Kleinostheim, ewo@kleinostheim.de, bis spätestens 21.01.2026 gestellt werden.
Die Anträge müssen zwingend beinhalten: den Antragsteller (Partei/Wählergruppe), den Verantwortlichen, die Postanschrift, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer.
Bitte geben Sie auch an, für welche Wahlarten (Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl, Landrats- und Kreistagswahl) die Genehmigung erteilt werden soll.
Anzahl und Position der Plakate werden nach dem Prinzip der „abgestuften Chancengleichheit“ durch die Gemeinde festgelegt (mindestens ein Plakat je Wahlart).
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Genehmigungen für die Plakatwände daher erst nach Ende der Einreichungsfrist der Wahlvorschläge, also voraussichtlich ab 09.01.2026 versenden können.
Großflächenplakate
Davon unabhängig können großflächige Wahlplakate auf der Grünfläche an der B8 am alten Feuerwehrhaus auf Antrag von der Gemeinde Kleinostheim, Ordnungsamt, genehmigt werden. Aus Platzgründen ist hier jedoch pro Partei oder Wählergruppe insgesamt nur ein Großflächenplakat möglich.