Bauabnahme
15.01.2020
Am Ende des Bauprojekts steht die Bauabnahme durch die Bauherrin oder den Bauherrn beziehungsweise die Behörde. Für bestimmte Bauten ist eine behördliche Bauabnahme vorgeschrieben.
Am Ende des Bauprojekts steht die Bauabnahme durch die Bauherrin oder den Bauherrn beziehungsweise die Behörde. Für bestimmte Bauten ist eine behördliche Bauabnahme vorgeschrieben.