Befähigungs- und Sachkundenachweise
15.01.2020
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Für bestimmte Berufe müssen Sie allerdings Ihre Qualifikation oder Sachkunde nachweisen. Dies betrifft vor allem Freie Berufe wie Ärztinnen und Ärzte, Architektinnen und Architekten, Sachverständige und Ähnliche.