Beistand
15.01.2020
Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst kann bei dienstlichen Auseinandersetzungen auch der Personalrat oder eine sonstige Vertrauensperson beistehen.
Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst kann bei dienstlichen Auseinandersetzungen auch der Personalrat oder eine sonstige Vertrauensperson beistehen.