Dienstaufsicht
15.01.2020
Die Dienstaufsicht bezieht sich insbesondere auf die persönliche Pflichterfüllung der Beschäftigten und die hiermit in Verbindung stehende innere Ordnung und den Dienstbetrieb in einer Behörde.
Die Dienstaufsicht bezieht sich insbesondere auf die persönliche Pflichterfüllung der Beschäftigten und die hiermit in Verbindung stehende innere Ordnung und den Dienstbetrieb in einer Behörde.