Handelsregister- und Gewerbeabmeldung
15.01.2020
Wird ein Unternehmen aufgelöst, muss diese Auflösung im Handelsregister vermerkt werden. Der Unternehmer muss außerdem das Gewerbe abmelden.
Wird ein Unternehmen aufgelöst, muss diese Auflösung im Handelsregister vermerkt werden. Der Unternehmer muss außerdem das Gewerbe abmelden.