Hardware
15.01.2020
Die Ausstattung mit Computern, Bildschirmen, Druckern und sonstigen EDV-Geräten ist Grundvoraussetzung für die Arbeit von Behörden und sonstigen Einrichtungen.
Die Ausstattung mit Computern, Bildschirmen, Druckern und sonstigen EDV-Geräten ist Grundvoraussetzung für die Arbeit von Behörden und sonstigen Einrichtungen.