Nebentätigkeitsanzeige
15.01.2020
Üben Sie neben Ihrer Tätigkeit in der Verwaltung noch weitere Tätigkeiten aus, müssen Sie dies Ihrer Dienststelle mitteilen.
Üben Sie neben Ihrer Tätigkeit in der Verwaltung noch weitere Tätigkeiten aus, müssen Sie dies Ihrer Dienststelle mitteilen.