Sterbefall
15.01.2020
Die Beamtenversorgung erstreckt sich im Todesfall auch auf den/die hinterbliebene/n Ehepartner/in und Kinder des verstorbenen Beamten/der verstorbenen Beamtin.
Die Beamtenversorgung erstreckt sich im Todesfall auch auf den/die hinterbliebene/n Ehepartner/in und Kinder des verstorbenen Beamten/der verstorbenen Beamtin.