Testament und Erbvertrag
15.01.2020
Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie eine beliebige Person als Erbe benennen. Allerdings steht bestimmten gesetzlichen Erben ein Pflichtteil zu.
Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie eine beliebige Person als Erbe benennen. Allerdings steht bestimmten gesetzlichen Erben ein Pflichtteil zu.