Testament und Erbvertrag

Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie eine beliebige Person als Erbe benennen. Allerdings steht bestimmten gesetzlichen Erben ein Pflichtteil zu.

youtubexingvimeotwittertubmlrsuchesearchrsspluspinterestphonenav_arrownav_arrow_whitelogo-kleinostheimlinkedininstagramicon-arrow-righticon-arrow-leftgoogle-plusflickrfaqfacebookcontactarrow