Vollstreckung
15.01.2020
Erhebt ein Schuldner keinen Einspruch gegen den Mahnbescheid, können Unternehmer einen Vollstreckungsbescheid beantragen und erhalten einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel.
Erhebt ein Schuldner keinen Einspruch gegen den Mahnbescheid, können Unternehmer einen Vollstreckungsbescheid beantragen und erhalten einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel.