Vorruhestand
15.01.2020
Im Vorruhestand befinden Sie sich, wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit freiwillig vor dem Eintritt des gesetzlich festgelegten Rentenalters beenden.
Im Vorruhestand befinden Sie sich, wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit freiwillig vor dem Eintritt des gesetzlich festgelegten Rentenalters beenden.