Abfallwirtschaft; Analyse, Überwachung und Beratung

Das Landesamt für Umwelt trägt dazu bei, den Stand der Technik bei der Vermeidung, Verwertung, Beseitigung und sonstigen Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung fortzuschreiben.

 

Kernaufgaben im Bereich Abfallwirtschaft am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) sind:


  • Erfassen und Bewerten abfallwirtschaftlicher Daten
  • Überwachung von Anlagen und Abfallströmen
  • Information und Beratung der Öffentlichkeit


Beschreibung


Das Landesamt für Umwelt (LfU) befasst sich auch mit folgenden Aufgaben:


  • Quantitative und qualitative Analyse von Entsorgungswegen z. B. für Bioabfall, Elektronikschrott, Klärschlamm oder Altholz; Erstellung der jährlichen Bilanz Hausmüll in Bayern
  • Ermittlung und Bewertung von Abfallvermeidungsmaßnahmen im Rahmen des produktionsintegrierten Umweltschutzes, im Siedlungsabfallbereich und beim Gebäudeabbruch
  • Beurteilung von Verfahren zur Trennung und Verwertung von Abfallbestandteilen
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Ausarbeitung und Pflege von infoBlättern der Reihe Kreislaufwirtschaft
    • für Behörden,
    • für kommunale Abfallberater,
    • für Unternehmen und
    • für den Bürger,
    • sowie Merkblätter für den Vollzug, Präsentation im Internet, Veranstaltung von Fachtagungen 

  • Pflege der Rubrik Abfall im Informationszentrum UmweltWirtschaft (IZU) und Mitwirkung beim Informationssystem Abfallratgeber Bayern des Bayerischen Umweltministeriums
  • Zustimmung zu Überwachungsverträgen im Rahmen der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV);
  • Anerkennung von Entsorgergemeinschaften (Entsorgergemeinschaftenrichtlinie − EgRL)
    • Überwachung der Tätigkeit der Technischen Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften,
    • Pflege der Datenbank für Entsorgungsfachbetriebe und Überwachungsorganisationen / Entsorgergemeinschaften,

  • Anerkennung von Lehrgängen zur Erlangung der Fach- und Sachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung, der Anzeige- und Erlaubnisverordnung sowie der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall.
  • Begutachtung und Überwachung von thermischen Behandlungsanlagen und Deponien, Sonderabfall-Behandlungs- und -Beseitigungsanlagen, Tierkörperverwertungsanlagen
  • Festlegung von Anforderungen an Deponien zur Minimierung von Umweltbeeinträchtigungen
  • Zentrale Behörde für die Überwachung und Entsorgung gefährlicher Abfälle in Bayern, Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Feststellung der Einhaltung von Überlassungspflichten; Erstellung der jährlichen Sonderabfallstatistik für Bayern.
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