AIDS-Prävention und Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zu den laufenden Personalausgaben der Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen und zu Maßnahmen und Projekten zur Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS.

Zweck

Durch Prävention soll die Bevölkerung über die Gefahren der Immunschwächekrankheit AIDS, über Ansteckungswege und über die Vermeidung einer Infektion mit dem HI-Virus aufgeklärt werden. Hochrisikogruppen, Migranten und junge Menschen sind besonders zu berücksichtigen.

Durch sachgerechte Information soll Stigmatisierung und Ausgrenzung Betroffener verhindert werden.

Gegenstand

Gefördert werden Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen sowie Projekte und Maßnahmen zur Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen sowie sonstige Institutionen oder kommunale Gebietskörperschaften.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können je nach Gegenstand der Förderung Ausgaben für Personal- oder Sachausgaben.

Art und Höhe

Im Rahmen einer Projektförderung werden je nach Gegenstand der Förderung Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung (Pauschalen) oder Zuschüsse bzw. Zuweisungen in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.

Für Einzelprojekte und Einzelmaßnahmen beträgt die Zuwendung höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der Träger muss einen haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Eigenanteil erbringen.

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