Akutkredit; Beantragung

Durch den Akutkredit werden Unternehmen, die in Liquiditäts- und Rentabilitätsschwierigkeiten geraten sind, im Interesse der Erhaltung von Arbeitsplätzen unterstützt.

Im Zusammenhang mit der Konsolidierung sind folgende Maßnahmen förderfähig:
Umschuldungen kurzfristiger Verbindlichkeiten, Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit sowie Investitionen zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen.

Voraussetzung für ein Konsolidierungsdarlehen ist das Vorliegen eines tragfähigen Gesamtkonsolidierungskonzepts, das eine nachhaltige Verbesserung der betrieblichen Situation erwarten lässt und Beiträge des Darlehensnehmers und der Hausbank enthält.

Weitere Informationen, auch zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen, sind über die LfA Förderbank Bayern zu erhalten.

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