Alphabetisierungskurse; Beantragung einer Förderung

Mit der Förderung soll flächendeckend in Bayern geeigneten Trägern ein finanzieller Anreiz für die Durchführung von Kursen zur Alphabetisierung von erwachsenen Personen geboten werden.

Zweck und Gegenstand


Mit den zu fördernden Kursen soll die Lese- und Schreibkompetenz von erwachsenen Personen verbessert werden. Die Kurse sind bestimmt für Personen ab dem 15. Lebensjahr mit erheblichen Defiziten in den schriftsprachlichen Kompetenzen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben. Erhebliche Defizite in den schriftsprachlichen Kompetenzen sind gegeben, wenn in einer der Hauptkompetenzen (Lesen oder Schreiben) der Alpha-Level 3 nicht überschritten wird.


Zuwendungsempfänger


Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.


Zuwendungsfähige Kosten


Als zuwendungsfähige Kosten der Kurse werden ausschließlich die nachstehend dargestellten Standardeinheitskosten bzw. pauschalierten Kosten mit den jeweiligen Bemessungsgrundlagen anerkannt:


  • Kostenposition 1.1

    Je nachgewiesener Unterrichtseinheit (45 Minuten) für die Durchführung des Kurses „ALPHA+ besser lesen und schreiben“ können pauschal Kosten in Höhe von 35,00 € angesetzt werden (darin enthalten sind auch die Stunden der Lernstanderhebung bzw. Leistungsfeststellung).


  • Kostenposition 1.2

    Je nachgewiesener Unterrichtseinheit für die sozialpädagogische Betreuung (einschließlich allgemeiner Hilfestellung) können pauschal Kosten in Höhe von 35,00 € angesetzt werden.


  • Kostenposition 2

    In den Fällen, in denen während des Unterrichts bzw. während der sozialpädagogischen Betreuung oder allgemeinen Hilfestellung eine Kinderbetreuung durchgeführt wird, können pauschal Kosten in Höhe von 15,00 € je Unterrichtseinheit (45 Minuten) der nachgewiesenen Kinderbetreuung angesetzt werden.


  • Kostenposition 3 Für Ausstattungsgegenstände sowie Lehr- und Lernmaterial können pauschal 5,00 € je nachgewiesener Unterrichtseinheit angesetzt werden.

     

  • Kostenposition 4 Für die gesamten indirekten Kosten können pauschal 12 % der direkten Kosten (Kostenpositionen 1.1, 1.2, 2 und 3) angesetzt werden.


Mit den unter den Kostenpositionen 1.1. und 1.2 genannten Pauschalbeträgen sind auch die den Dozentinnen und Dozenten vom Träger bezahlten Fahrtkosten abgedeckt. Die Pauschalbeträge können jedoch nur dann in der genannten Höhe berücksichtigt werden, wenn das eingesetzte Personal mindestens diese Beträge je Unterrichtseinheit als Honorar und Fahrtkostenersatz tatsächlich erhält. Wird dem eingesetzten Personal ein geringerer Stundensatz je Unterrichtseinheit für Honorar und Fahrtkosten vergütet, kann nur der tatsächlich gezahlte Betrag als zuwendungsfähig berücksichtigt werden.


Art und Höhe


Die Zuwendung wird als Projektförderung in der Form einer pauschalierten Anteilfinanzierung gewährt.


Die Zuwendung des Freistaates Bayern kann höchstens 90 % der förderfähigen pauschalen Gesamtkosten betragen.

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