Alphabetisierungskurse für Asylsuchende; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert Alphabetisierungskurse für Asylsuchende.

Zweck


Zweck der Zuwendung ist die Förderung von Alphabetisierungskursen für Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Asylbewerber (Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern unter zwei Jahren). Ziel ist es, den in Bayern ankommenden bzw. lebenden Asylbewerbern, Geduldeten und anerkannte Asylbewerber (Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern unter zwei Jahren) zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Fähigkeit zu vermitteln, die deutsche Sprache zu lesen und zu schreiben.


Gegenstand:


Gefördert werden Alphabetisierungskurse für Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Asylbewerber (Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern unter zwei Jahren).  


Zuwendungsempfänger


Zuwendungsempfänger können alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein.


Zuwendungsfähige Kosten


Zuwendungsfähig sind pauschalierte Personal- und Sachkosten.


Art und Höhe


  • Kostenposition 1: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit 35 Euro (Pauschale)
  • Kostenposition 2: Je nachgewiesener Projektleiterstunde (= 60 Minuten) 40 Euro (Pauschale). Abhängig vom Umfang des Kurses (100, 200 oder 300 Unterrichtseinheiten) können maximal bis zu 20 Projektleiterstunden pro Kurs gefördert werden.
  • Kostenposition 3: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit 35 Euro (Pauschale) für sozialpädagogische Betreuung. Abhängig vom Umfang des Kurses (100, 200 oder 300 Unterrichtseinheiten) können für die sozialpädagogische Betreuung zusätzlich maximal bis zu 50 Unterrichtseinheiten pro Kurs gefördert werden.
  • Kostenposition 4: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit 5 Euro (Pauschale) für Ausstattungsgegenstände sowie Lehr- und Lernmaterial
  • Indirekte Kosten: 12% der direkten Kosten (Kostenposition 1–4)
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