Alte und pflegebedürftige Menschen; Beantragung von Hilfen zur Pflege

Ein Schwerpunkt im sozialen Bereich der bayerischen Bezirke liegt bei der Unterstützung von alten und pflegebedürftigen Menschen, die kurzzeitig oder auf Dauer in einem Heim wohnen.

Die Hilfe für Menschen, die in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen, besteht in einer teilweisen oder vollständigen Übernahme der Heimkosten. Die Höhe der von den Bezirken übernommenen Kosten ist davon abhängig, in wie weit sich die Heimbewohner selbst aus ihrem Einkommen oder sonstigen Ansprüchen – z.B. Leistungen der Pflegeversicherung – helfen können.

Auch die Hilfe bei kurzzeitigen Unterbringungen (z.B. kurzzeitige Aufnahme in einem Pflegeheim wegen Verhinderung der Pflegeperson) gehört zu den Leistungen der Bezirke, soweit die Kosten nicht anderweitig sichergestellt sind.

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