Altenarbeit und Altenpflege; Beantragung einer Förderung für die Fortbildung

Die Fortbildung im Bereich der Altenarbeit und Altenpflege ist ein wichtiges Instrument im Rahmen der Gewinnung und Bindung von fachlich qualifiziertem Personal und der Umsetzung politischer Zielvorstellungen in der Pflege. Träger entsprechender Fortbildungsangebote können eine Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung erhalten.

Zweck

Die Förderung dient der Unterstützung der Fortbildung der in den Bereichen Altenpflege und Altenarbeit Tätigen.

Gegenstand

Förderfähig im Sinn dieser Richtlinie sind Fortbildungsmaßnahmen, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse dienen. Welche Maßnahmen für welche Zielgruppen gefördert werden können, wird regelmäßig neu bewertet und festgelegt.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Altenarbeit und Altenpflege.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können die Kosten der Fortbildungsmaßnahme.

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung.

Die Förderpauschale beträgt derzeit 21,00 Euro pro Fortbildungseinheit bzw. 24,00 Euro pro Fortbildungseinheit für besondere Schwerpunktthemen.

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