Alters- und Ehejubiläum; Beantragung einer Ehrung durch ein Glückwunschschreiben des Bayerischen Ministerpräsidenten

Zu hohen Geburtstagen und Ehejubiläen spricht der Bayerische Ministerpräsident Ehrungen aus. Anträge auf Übersendung eines Glückwunschschreibens können von den Gemeinden bei der Bayerischen Staatskanzlei gestellt werden.

Der Bayerische Ministerpräsident ehrt Alters- und Ehejubilare aus Anlass der Vollendung des 80., 85., 90., 95., 100. und jeden weiteren Lebensjahres sowie zum 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag.


Anträge auf diese Ehrungen können von den Gemeinden bei der Bayerischen Staatskanzlei gestellt werden.


Gratulationsschreiben zum 80., 85., 90., 95. Geburtstag und zum 60. Hochzeitstag werden den Jubilaren von der Staatskanzlei direkt zugestellt. In den anderen Fällen wird der Glückwunsch, dem ein persönliches Geschenk des Bayerischen Ministerpräsidenten beigefügt ist, den Gemeinden mit der Bitte um Aushändigung an die Jubilare zugestellt.


Gegenstandslos gewordene Anträge sind unverzüglich zurückzuziehen, bereits übersandte Gratulationsschreiben zu vernichten und ein persönliches Geschenk zurückzusenden.

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