Alterssicherung der Landwirte; Rentenberechnung

Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich aus der Multiplikation des jeweiligen allgemeinen Rentenwertes mit der Steigerungszahl und dem Rentenartfaktor.


Der allgemeine Rentenwert beträgt vom 01.07.2019 an 15,26 € (neue Länder: 14,70 €). Der Rentenwert ändert sich jährlich zum 01.07. entsprechend der Änderung des aktuellen Rentenwertes in der gesetzlichen Rentenversicherung.


Die Steigerungszahl ergibt sich, indem die Anzahl der Beitragsmonate mit dem Faktor 0,0833 für Landwirte und Ehegatten sowie mit dem Faktor 0,0417 für mitarbeitende Familienangehörige vervielfältigt wird.


Der Rentenartfaktor richtet sich wie in der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Sicherungsziel der jeweiligen Rentenart.


Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung werden Renten dauerhaft um Abschläge gemindert, wenn sie vor Erreichen bestimmter Altersgrenzen in Anspruch genommen werden.


§ 23 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte


Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

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