Angebote zur Unterstützung im Alltag; Beantragung einer Förderung
Durch Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI sollen Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige stundenweise entlastet werden. Der Freistaat Bayern fördert diese Angebote gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen. Träger von Angeboten zur Unterstützung im Alltag können eine Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung erhalten.
Zweck
Durch Angebote zur Unterstützung im Alltag soll ein zusätzliches Leistungsangebot für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 geschaffen werden. Zur Unterstützung können bis zu 125 Euro monatlich als einheitlicher Entlastungsbetrag für qualitätsgesicherte Leistungen der Betreuung und Entlastung eingesetzt werden. Ziel ist es dabei, die pflegebedürftige Person selbst in ihrem Alltag sowie pflegende Angehörige und ähnlich nahestehende Personen von der Pflege und den damit verbundenen körperlichen und seelischen Belastungen zu entlasten.
Zweck der Förderung ist es, den Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag zu fördern, wodurch ein zusätzliches Leistungsangebot geschaffen werden soll. Hierdurch sollen insbesondere angemessene Betreuungs- und Entlastungsangebote sowie Teilhabemöglichkeiten und Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender geschaffen werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Träger von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden vorrangig die Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und Unterstützung durch Fachkräfte entstehen, sowie Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Betreuung.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderung erfolgt angebotsabhängig zu pauschalierten Sätzen, wie in den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 näher bestimmt.
Angebote zur Unterstützung im Alltag werden durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen gefördert.