Apotheken; Arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung

Die Kreisverwaltungsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte) sind zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken. Sie bedienen sich hierzu ehrenamtlicher Pharmazieräte.
Ehrenamtliche Pharmazieräte werden von den Regierungen von Oberbayern und Oberfranken bestellt. Sie sind zuständig für die Abnahme und Überwachung der Apotheken, Filialapotheken, Zweigapotheken und Notapotheken.

Eine Überprüfung der Apotheken erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Bei der Besichtigung überprüft der ehrenamtliche Pharmazierat, ob die Apotheke insbesondere nach den Vorschriften über das Apothekenwesen, den Verkehr mit Arzneimittel und den Verkehr mit gefährlichen Stoffen ordnungsgemäß betrieben wird und ob die Bestimmungen über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens beachtet werden

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