Apotheker/Apothekerin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Staat außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz

Apothekerinnen und Apotheker können eine Approbation beantragen, wenn sie die pharmazeutische Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern den Apothekerberuf ausüben wollen.

Wer nach einem Studium der Pharmazie in Deutschland als Apotheker arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung – die Approbation.

Die Regierung von Oberbayern erteilt die Approbation, wenn die Ausbildung außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen wurde und der Beruf in Bayern ausgeübt werden soll.

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