Approbation oder Berufserlaubnis; Beantragung einer Zweitschrift

Wenn Sie nicht mehr im Besitz Ihrer Berufszulassung (Approbation oder Berufserlaubnis) sind, können Sie eine Zweitschrift dieses Dokuments beantragen.

Wenn eine Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift ausgefertigt werden.


Mit der Ausstellung der Zweitschrift wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sie sich später wieder an, ist sie zurückzugeben.

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