Arbeitslosenversicherung; Wehrdienst, soziale Sicherung
20.01.2020
Wehrdienstleistende sind auf Kosten des Bundes in der Arbeitslosenversicherung versichert, sofern nicht ihr Beschäftigungsverhältnis als fortbestehend gilt.
§§ 26, 347 Sozialgesetzbuch III