Arbeitsmarktfonds; Beantragung von Fördermitteln zur Qualifizierung und Weiterbildung für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen
Aus dem Arbeitsmarktfonds werden Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung unterstützt. Zielgruppen des Arbeitsmarktfonds sind Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen (vor allem geht es um bessere Chancen für Langzeitarbeitslose, Ältere, Jugendliche und junge Erwachsene mit Vermittlungshemmnissen, Menschen mit Behinderung, Frauen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien sowie Migranten und Flüchtlinge).
Zweck und Gegenstand
Aus dem Arbeitsmarktfonds werden auf Antrag Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung unterstützt, die eine „Anschubfinanzierung“ oder eine befristete, vorzugsweise immer geringer werdende Förderung von in der Regel bis zu 3 Jahren (Ausnahme: Jobbegleiter und Akquisiteure) benötigen. Förderungen an einzelne Personen werden nicht ausgereicht.
Zielgruppen des Arbeitsmarktfonds sind Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen (arbeitnehmerbezogener Ansatz). Förderfähig sind in erster Linie Maßnahmen, die unter einen der folgenden vier Förderschwerpunkte fallen:
1a) Entwicklung und Erprobung innovativer Instrumente – Regionale Arbeitsmarktinitiativen
Dazu zählen insbesondere regionale Arbeitsmarktinitiativen ebenso wie neuartige Projekte zur Sicherung von regionalen Fachkräftebedarfen. Ebenso sind dies Projekte im Hinblick auf die Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels auf dem regionalen Arbeitsmarkt und Maßnahmen, welche die Auswirkungen der Digitalisierung der Arbeitswelt in den Blick nehmen.
1b) Jobbegleiter (JB)
Zielgruppe der Jobbegleiter sind
- Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive über 25 Jahre,
- anerkannte Asylbewerber über 25 Jahre,
- Unternehmen und
- im Einzelfall auch Langzeitarbeitslose mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen.
Jobbegleiter sollen diese Personen mit einem allumfassenden Blick bei der Integration in Ausbildung und Arbeit unterstützen bzw. gemeinsam mit dem vorhandenen Netzwerk koordinieren und als Lotse fungieren.
2a) Projekte zur Unterstützung von besonderen Personengruppen auf dem Weg in die Berufsausbildung und zum Berufsabschluss
Im Rahmen dessen können neuartige Maßnahmen
- zur Förderung von Ausbildungsaktivitäten,
- zur Überwindung von Schwierigkeiten beim Übergang von der Schule (Abgangsklassen) in die Berufsausbildung sowie
- zur Integration junger Erwachsener in das Berufsbildungssystem gefördert werden, soweit keine anderweitige, insbesondere gesetzliche Förderung erfolgt.
2b) Ausbildungsakquisiteure für deutsche Jugendliche, für Jugendliche mit Migrationshintergrund (AQ) sowie für Flüchtlinge (AQ-Flü)
Die jeweiligen Zielgruppen werden über die Möglichkeiten der Berufsausbildung sowie Gewinnung und Sicherung von Ausbildungsstellen informiert und beraten.
Für Jugendliche mit Migrationshintergrund sowie jugendliche anerkannte Flüchtlinge, jugendliche Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive sowie jugendliche Geduldete mit guter Bleibeperspektive sollen auch speziell zusätzliche Ausbildungsplätze und Plätze für Einstiegsqualifizierungen gesucht werden.
2c) Akquisiteure für Studienabbrecher (AQ’S)
Junge Menschen, die ihr Studium an einer bayerischen Hochschule oder Universität abgebrochen haben oder abbrechen werden, sollen für eine Ausbildung im dualen Ausbildungssystem gewonnen werden. Daneben werden Kontakte zu Unternehmen gepflegt, die der gezielten Suche von geeigneten Ausbildungsplätzen dienen sollen.
3) Die Maßnahmen wurden ausgesetzt.
4) Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt
Mit den Maßnahmen sollen geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder durch familienbedingte Erwerbsunterbrechungen entstandene Benachteiligungen am Arbeitsmarkt ausgeglichen werden.
5) Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung auf dem Weg in eine Berufsausbildung (Berufsorientierung) udn in Arbeitsplätze am allgemeinen Arbeitsmarkt.
Mit den Maßnahmen sollen insbesondere Jugendliche und ältere Menschen über 50 mit Behinderung, die aufgrund ihrer Lebenssituation und / oder der Lage auf dem regionalen Arbeitsmarkt Schwierigkeiten bei der Erlangung eines Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzes haben, unterstützt werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt ist jeder rechtsfähige Träger, der entsprechende Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung durchführt; dazu können auch Kommunen gehören.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachkosten.
Art und Höhe
Befristete, anteilige, degressive (im 1. Jahr bis zu 90 %, im 2. Jahr bis zu 80 %, im 3. Jahr bis zu 70 %) Förderung der geplanten bzw. festgestellten projektbezogenen Kosten (Anteilfinanzierung entsprechend ANBest-P/ ANBest-K).
Bei den Förderschwerpunkten 1b und 2b befristete, anteilige (bis zu 90 %) Förderung der Personal- und Sachkosten. Die Sachkosten dürfen 15 % der Personalkosten nicht überschreiten.