Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge für Beschäftigte dient der Verhütung bzw. Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen. Sie ist eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme. Arbeitsmedizinische Vorsorge wird vom Betriebsarzt unter strenger Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht durchgeführt. Dabei gibt es abhängig vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (am Arbeitsplatz) drei Arten von arbeitsmedizinischer Vorsorge: Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge.



Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

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