Arbeitsunfälle, Schadensfälle und Berufskrankheiten; Durchführung von Untersuchungen
Die Gewerbeaufsicht bei den Regierungen führt Untersuchungen von Arbeitsunfällen durch und wirkt Untersuchungen von Schadensfällen an Betriebsanlagen und Einrichtungen mit. Im Rahmen der Gutachtertätigkeit für Berufskrankheitsverfahren für die Unfallversicherungsträger werden ebenfalls Ermittlungsverfahren durchgeführt. Zweck ist die Aufklärung der Ursachen von gefährlichen oder gesundheitsgefährdenden Ereignissen oder Tätigkeiten, der Ableitung von erforderlichen Maßnahmen und hierdurch der Verbesserung der Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen.
Der Gewerbeaufsicht vorliegende Anzeigen über Arbeitsunfälle und Schadensfälle an Betriebsanlagen und Einrichtungen werden auf die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes geprüft. Weiterhin wirkt die Gewerbeaufsicht als unabhängige, neutrale Institution an verschiedenen Verfahrensschritten des Berufskrankheitsverfahrens mit.
Zur Bewertung der Ursachen für einen Arbeitsunfall, einen Schadensfall oder der dem Unfallversicherungsträger gemeldeten Berufskrankheiten – Verdachtsanzeige und der sich daraus ergebenden Anforderungen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen, ist vielfach eine Besichtigung und Begutachtung durch die Gewerbeaufsicht vor Ort erforderlich.
Die Gewebeaufsicht wirkt mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auf eine zukünftige Vermeidung vergleichbarer Arbeitsunfälle, Schadensfälle und Berufskrankheiten hin.