Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen, in denen sozial benachteiligte bzw. individuell beeinträchtigte junge Menschen beschäftigt, qualifiziert und ausgebildet werden. Ziel der Maßnahmen ist ein gelingender Übergang und die dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Ziel


Junge Menschen, die wegen sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen besondere Schwierigkeiten haben, ihren Platz in der Arbeitswelt zu finden, sollen beruflich und sozial eingegliedert werden. Die Teilnahme an geförderten Projekten soll dazu führen, dass sie in Ausbildung oder Arbeit übergehen und dauerhaft Fuß im Arbeitsmarkt fassen können.


Gegenstand


Gefördert werden Projekte, jedoch keine Einzelpersonen oder Institutionen. Die Projekte müssen so angelegt sein, dass die jungen Teilnehmenden, die besonders schwierige Startbedingungen haben, passgenau unterstützt werden, damit sie anschließend in Arbeit, Ausbildung oder Beruf einmünden können.


Zuwendungsempfänger


Eine Förderung können juristische und natürliche Personen des öffentlichen und des privaten Rechts beantragen.


Art und Höhe


Für den Bereich des Europäischen Sozialfonds (ESF): bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten aus Mitteln des ESF, bei Finanzierungslücken wegen nicht ausreichender Kofinanzierung ggf. zusätzlich staatliche Haushaltsmittel.

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