Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Staat außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz

Ärztinnen und Ärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die ärztliche Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern ärztlich tätig werden wollen.

Wer nach einem Studium der Humanmedizin in Deutschland als Arzt arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung – die Approbation.

Die Regierung von Oberbayern erteilt die Approbation, wenn die Ausbildung außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen wurde und der Beruf in Bayern ausgeübt werden soll.

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