Ausländischer Schulabschluss; Beantragung der Anerkennung

Die Anerkennung schulischer Leistungen, die im Ausland erzielt wurden, beschränkt sich auf die Anerkennung von Schulabschlüssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese einem deutschen Schulabschluss gleichgestellt werden.

Die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern ist die bayerische Landesstelle für die Bewertung von Zeugnissen zu außerbayerischen Schulabschlüssen: als Nachweis der Hochschulreife, der Fachhochschulreife, eines mittleren Schulabschlusses oder des erfolgreichen Hauptschulabschlusses. Die Bescheide ergehen im Namen des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.


Bayerische Schüler, die im Ausland ein Hochschulzugangszeugnis erwerben wollen, sollten sich unbedingt vorher von der Zeugnisanerkennungsstelle über die Bedingungen beraten lassen, die für eine spätere Anerkennung des Zeugnisses in Deutschland gemäß den Bewertungsrichtlinien der Kultusministerkonferenz (KMK) erfüllt werden müssen. Für Leistungen aus einer noch nicht abgeschlossenen Schullaufbahn findet kein behördliches Anerkennungsverfahren statt. Über die Einstufung von Schülern, die ihre Schullaufbahn noch nicht abgeschlossen haben und sie an einer deutschen Schule fortsetzen wollen, entscheidet die jeweilige Schulleitung in Absprache mit der zuständigen Schulbehörde – in der Regel im Anschluss an einen Probeunterricht.

youtubexingvimeotwittertubmlrsuchesearchrsspluspinterestphonenav_arrownav_arrow_whitelogo-kleinostheimlinkedininstagramicon-arrow-righticon-arrow-leftgoogle-plusflickrfaqfacebookcontactarrow