Auslandsaufenthalt, Kriegsopferfürsorge

Leistungen der Kriegsopferfürsorge können mit gewissen Einschränkungen auch Deutschen gewährt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben. Bei Aufenthalt in Österreich siehe Zwischenstaatliche Verträge

§  64b Bundesversorgungsgesetz

Zentrum Bayern Familie und Soziales – Hauptfürsorgestelle

www.zbfs.bayern.de

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