Ausstellungen im Landratsamt; Bereitstellung von Räumen

Landratsämter können eigene Räume für Ausstellungen zur Verfügung stellen.

Eingangshallen, Foyers oder sonstige Räume in Landratsämtern können als Ausstellungsräume genutzt werden. Hier können Foto- und Kunstausstellungen oder themenbezogene Ausstellungen, die den Landkreis repräsentieren, gezeigt werden.


Die Bereitstellung von Räumen für Ausstellungen sind eine freiwillige Leistung der Landkreise.

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