Ausstellungen und Symposien im Bereich der Bildenden Kunst; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern unterstützt durch die Förderung von Ausstellungen und Symposien im Bereich der Bildenden Kunst beispielsweise Kunstvereine dabei, mehr Ausstellungen durchführen.
Zweck
Durch die Förderungen sollen beispielsweise Kunstvereine in die Lage versetzt werden, mehr Ausstellungen durchführen.
Gegenstand
Fördergegenstand ist das bayerische Ausstellungswesen. Die Förderung bezieht sich auf:
- Sammelausstellungen,
- Künstlersymposien und
- Ausstellungen, an denen sich speziell ältere Künstler/innen beteiligen.
Zuwendungsempfänger
Die Förderung wird an Kommunen, Kunstvereine, Ausstellungsvereine, etablierte Künstlergruppen, lockere Vereinigungen von Künstlerinnen und Künstlern oder Einzelveranstalter ausgereicht, die mindestens eine dreijährige Ausstellungstätigkeit nachweisen können. Einzelausstellungen von Künstler/innen sind aufgrund deren Vielzahl in Bayern nicht förderfähig.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können
- Personalkosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausstellung stehen (außer bei kommunalen Trägern) sowie
- Sachkosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausstellung stehen.
Art und Höhe
In der Regel werden Zuwendungen zwischen 1.000 Euro und 10.000 Euro gewährt, entscheidend ist die Höhe der Gesamtkosten und die Bedeutung des Ausstellungsprojekts/Symposiums.